AGB

1. Einleitung

a. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Courierheld legen die Grundlage fest, auf der Transporte wie Frachtgüter, Pakete, Kleinsendungen, Dokumente und Briefsendungen befördert werden. Sie regelt das Vertragsverhältnis zwischen Courierheld und den einzelnen Vertragspartnern wie Auftrag gebenden Kunden oder Kuriere (nachfolgend Vertragspartner).
b. Der Vertragspartner/Versender erkennt durch seinen Auftrag diese AGB uneingeschränkt an. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
c. Courierheld ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, um die Ausführung von Dienstleistungen und Verträgen zu gewährleisten. Zwischenstopps einer Sendung sind nicht vorgesehen, liegen jedoch im zeitlichen Ermessen der Firma Courierheld.

2. Umfang der Courierheld Dienstleistungen

a. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, beschränkt sich die von Courierheld angebotene Dienstleistung auf die Abholung, den Transport, gegebenenfalls Zollabfertigungen und die Zustellung der Sendung.
b. Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit aller für die Beförderung relevanter Angaben. Insbesondere ist hier die Beschaffenheit und der Inhalt der zu befördernden Sendung zu erwähnen. Unverzichtbar ist die Richtigkeit der Dokumente die Courierheld zur Erfüllung der Transportdienstleistung zur Verfügung gestellt werden.
c. Courierheld ist nicht verpflichtet, den Empfang der Güter an den jeweiligen Stationen zu überprüfen. Anwesenheit am jeweiligen vorgenannten Bestimmungsort berechtigt zur Übernahme der Sendung. Persönliche Übergaben können vereinbart werden.
d. Alle Güter müssen so verpackt sein, dass sie den normalen Transportbedingungen standhalten, ohne selbst beschädigt zu werden.

3. Beförderungsausschluss

a. Die Beförderung wird durch Courierheld bei falschen oder unvollständigen Versanddaten verweigert. Werden Sendungen dennoch weitertransportiert, trägt der Auftraggeber die Kosten für eventuelle Sonderfahrzeuge. Für eventuelle Einlagerungen bei Courierheld oder einem Vertragspartner trägt der Auftraggeber entstandene Mehrkosten. Courierheld ist berechtigt, die Übernahme oder die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn der Grund zur Annahme besteht, dass die Vorraussetzungen dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen nichtzutreffend oder Ausschlüsse gegeben sind.
b. Sendungsanfragen müssen bei der Buchungsanfrage Brutto-Gewicht, Maße der Einzel-Colli sowie das Gesamtgewicht aller Güter beinhalten. Die Buchungsanfrage ist noch kein Beförderungsvertrag. Ein Vertragsverhältnis entsteht erst, wenn die Voraussetzungen geklärt und vereinbart worden sind.

4. Zollformalitäten

a. Mit der Annahme eines Transportauftrages ermächtigt der Auftraggeber Courierheld oder deren Beauftragten, die Zollformalitäten bei einem Grenzübertritt zu besorgen.
b. Der Auftraggeber/Versender ist zur Vorlage vollständiger und korrekter Unterlagen für die Zollabwicklung verpflichtet.
c. Bedingt durch die Linienführung wird der zuständige Grenzübergang und Spediteur für die Verzollung/den Begleitschein durch Courierheld oder dem zuständigen Kurier bestimmt. Das gleiche gilt auch für die zollrechtliche Abfertigung im jeweiligen Bestimmungsland (Freimachung der Zollsendung).
d. Der Vertragspartner/Versender übernimmt alle Zölle, Gebühren und Abgaben sowie sonstigen Kosten laut den vorgelegten Belegen, die dem Empfänger aus der Annahme der Sendung entstehen.

5. Gewichtskontrolle

a. Festgestellte Gewichts- und Volumenabweichungen gehen kostenpflichtig zu Lasten des Auftraggebers. Courierheld hat das Recht diese Abweichungen zu kontrollieren und zu korrigieren.
b. Grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben in Gewicht und Volumen, entbinden Courierheld und deren Subunternehmer von der weiteren Beförderung. Der Auftraggeber haftet für vorgenannte Falschangaben im vollen Umfang der daraus resultierenden Ereignisse der Rechtsfolge.

6. Reklamation/Schadensmeldung

a. äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen müssen bei Übernahme/Übergabe des Transportgutes schriftlich festgehalten und gemeldet werden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden/Verluste/Teilverluste haben spätestens sieben Tage oder sofort nach Kenntnisnahme bzw. bei Reklamation durch den Empfänger zu erfolgen.
b. Eine Schadenersatzleistung des Frachtführers für schuldhaft verursachte Schäden durch geringfügige Lieferfrist Überschreitung ist der Höhe nach auf das zu zahlende Frachtentgelt begrenzt. Schäden in Folge von Lieferfrist Überschreitung durch höhere Gewalt oder nicht schuldhaft zu vertretende Umstände oder Widrigkeiten, sind ausgeschlossen. Alle weiteren Schadensersatzansprüche, auch für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
c. Eine Schadenersatzleistung des Frachtführers für schuldhaft verursachte, nicht geringfügige Lieferfrist Überschreitung, wird ohne Verständigung von Courierheld und/oder des Vertragspartners/Versenders als grobe Fahrlässigkeit gewertet.
d. Der Verursacher haftet für alle Aufwendungen und sonstigen Kosten oder Schäden, die gemäß Ziffer 6 entstehen.

7. Nachweise der Auslieferung

a. Datum, ggf. Uhrzeit und Unterschrift des Empfängers auf dem Lieferschein weisen die ordnungsgemäße Zustellung aus.
b. Alle Partner von Courierheld verpflichten einen Abliefernachweis im Original unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

8. Haftung

a. Courierheld haftet bei Verlust oder Beschädigung, während sich die Sendung in Courierhelds Obhut befindet. Bis zu einem Betrag von XXX Euro je kg des Rohgewichtes der Sendung. Das gleiche gilt für grenzüberschreitenden Verkehr für Anliegerstaaten der Bundesrepublik Deutschland, sofern diese Linienanbindungen durch vertragliche Übereinkunft im Auftrag von Courierheld geführt werden. Für Schadenersatzansprüche oberhalb dieser Grenze und für Verkehrsverträge, für die anderweitig eine Versicherung besteht, finden die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches §431 (HGB) bzw. des Art. 23 Abs. 1-5 nach CMR mit XXX EUR Anwendung.
b. Für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten Europas, jedoch ohne die Staaten der GUS.

9. Versicherung

Courierheld besorgt eine Versicherung des Gutes (z.B. Transport- oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und den zu deckenden Gefahren. Im Zweifel hat Courierheld nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen. Kann Courierheld wegen der Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat Courierheld dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Für die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbeitrages und sonstige Tätigkeiten bei der Abwicklung von Versicherungsfällen steht Courierheld eine besondere Vergütung zu.

10. Schriftform

Nebenabreden und abweichende Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

11. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bonn. Gerichtsstand ist Bonn.

12. Schlussbestimmungen

sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommt.